Neue Sächsische Corona-Verordnung erlaubt die uneingeschränkte Tätigkeit von Fahrschulen
Die Hygieneschutzmaßnahmen richten sich nunmehr nach der Hospitalisierungsrate,dem Inzidenzwert des jeweiligen Landkreises oder Kreisfreien Stadt und der Vorwarnstufe oder Überlastungsstufe.Es kann eine Hotspot-Regelung erfolgen.
Die Sächsische Corona-Verordnung ordnet keine weitere Hygieneschutzauflagen an.
Dies gilt für den theoretischen und praktischen Unterricht.Es muss keine FFP2/OP-Maske getragen werden.
Termin für die Theorielehrgänge: Zur Zeit sind keine Termine mehr frei. Es muss eine verbindliche Anmeldungen für Fahrschüler mit Hauptwohnsitz im Landkreis Mittelsachsen über mein Kontaktformular oder per e-mail erfolgen.
Beschwerden bitte an:
Michael Kretschmer
Sächsische Staatskanzlei
Archivstraße 1
01097 Dresden
Tel.: 0351-56410080
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